Es ist Zeit für Veränderung. Ihr plant ein neues Layout für euer Zuhause, wollte die Innenarchitektur neu gestalten, doch der Blick auf die Treppenberechnung verunsichert euch? Egal ob ihr im Rahmen einer Sanierung eine neue Treppe setzen oder in einem Neubau ein Treppenobjekt einbauen wollt, Planung und Bau im privaten Hausbau erfordern ein gewisses Verständnis für die in Deutschland festgelegten und zu berücksichtigenden DIN Maße.
Dabei stellt sich heraus, dass gerade die ersten Schritte und Formeln recht einfach nachzuvollziehen sind und sie euch auf recht unkomplizierte Weise zu einem Überblick verhelfen. Ob es sich um Treppenmaße oder Steigungswinkel handelt, so lässt sich schnell kalkulieren, was möglich ist und was nicht. Im folgenden Ideenbuch habe ich euch 12 Punkte zusammengestellt, die euch in den ersten Phasen des Treppenbaus unterstützen können.
In Deutschland sind hinsichtlich jeglicher Treppenbau-Vorhaben, die Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen betreffen, Maßvorgaben laut DIN 18065 einzuhalten. Das sollte euch nicht davon abhalten, eine Treppe zu neu zu planen, umzusetzen oder neu einzubauen.
Interessant hierbei ist, dass sich in anderen Ländern andere Maße bzw. Maßvorgaben zu finden scheinen. Das beste Beispiel sind die historischen Häuser in Amsterdam. Schon einmal eine holländische Stiege hinauf- oder hinabgestiegen? Das ist sicherlich eine ungewohnte Erfahrung und führt mitunter zu unsicherem Gang. Um Schwierigkeiten dieser Art zu vermeiden, gibt es im Deutschen Gesetz eine Norm, in deren Rahmen sich die Maße aller Treppenhäuser einer Kategorie bewegen müssen.
Bevor ihr euch mit eurem Vorhaben an die verschiedenen Online Rechner wendet, solltet ihr euch einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe verschaffen. Dabei geht es im Allgemeinen um die Anzahl, Höhe und Tiefe der Stufen. Vielleicht sind auch die Begriffe Laufweite und Steigung schon einmal angesprochen worden.
Es gilt bei einem Treppenbau im Privatbereich darum, die durch die DIN 18065 festgelegten Regeln des Treppenbaus zu beachten. Diese DIN wird unten noch detaillierter erläutert. Findet das Reglement erst einmal Beachtung, kann architektonisches Design und Treppenart darauf bezogen entworfen werden.
Im Rahmen der DIN 18065 Verordnung wird zwischen baurechtlich notwendigen und zusätzlichen bzw. baurechtlich nicht notwendigen Treppen unterschieden.
Zu letzteren gehören beispielsweise Treppen innerhalb einer Wohnung oder Steil- und Leitertreppen, die einen Dachboden erschließen.
DIN 18065 legt u.a. folgende Rahmenbedingungen für den Treppenbau fest:
Grundsätzlich gelten eine Steigung von insgesamt 30% und Stufen von 27 cm Tiefe und 18 cm Höhe als sehr bequem. Diese Werte sind als ersten Ansatz bei der Planung einer Treppe daher empfehlenswert und sollten im ersten Schritt berücksichtigt werden.
Bekannt wird euch von Beginn an die zu überwindende Höhe sein. Diese Höhe, in vielen Fällen der Raumhöhe des unteren Stockwerks entsprechend, bildet die Konstante für die Berechnung der Treppe.
Die Anzahl der Stufen lässt sich noch mit einer verhältnismäßig einfachen Formel ermitteln: Zu überwindende Höhe / Steigungshöhe = Anzahl der Auftritte (Stufen).
Beispiel: Im Erdgeschoss habt ihr eine Deckenhöhe von 3 Metern, d.h. ihr habt 3 Meter zu überwindende Höhe. 18 cm ist eine als bequem bekannte und im DIN Rahmen liegende Steigungshöhe der einzelnen Stufe. Daraus ergibt sich: 300 cm / 18 cm = 16,6 (17 Stufen).
Ihr solltet also grundsätzlich 17 Stufen einplanen.
Die Stufen müssen immer im gleichen Abstand zueinander gebaut werden, so dass keine Stolperfallen entstehen. Aus diesem Grund müsst ihr die tatsächliche Steigungshöhe eurer Treppe ermitteln. Dazu nehmt ihr die gleiche Formel und dreht sie um
: Zu überwindene Höhe / Anzahl der Auftritte (Stufen) = tatsächliche Steigungshöhe.
Beispiel: Bei einer zu überwindenen Höhe von 300 cm und 17 zu verbauenden Stufen ergibt sich so eine tatsächliche Steigungshöhe von 17,65 cm.
Zuletzt muss geklärt werden, ob die Treppe mit vorgegebener Anzahl an Stufen auch an den Platz passt, oder ob sie ggf. um die Ecke o.ä. laufen muss. Hierzu solltet ihr die Lauflänge der Treppe berechnen, im Prinzip ist das die horizontal betrachtete Gesamtlänge der Treppeneinheit. Die Formel setzt sich wie folgt zusammen: Auftrittsbreite (Tiefe der einzelnen Stufe) x Anzahl der Auftritte (Stufen) = Lauflänge. Als bequeme Auftrittsbreite werden 27 cm kalkuliert:
Beispiel: 27 cm x 17 = 459 cm
Die Lauflänge der Treppe beträgt also 4,59 Meter.
Passt die Treppe zu diesen Maßen nicht, könnt ihr gemäß DIN 18065 bestimmte geringfügige Abstriche bzgl. der Bequemlichkeit machen. Ist die Abweichung zu groß, solltet ihr eine andere Treppenform in Erwägung ziehen. Diese sind grundsätzlich nach der gleichen Formel berechenbar. Allerdings lohnt sich hier die Anfertigung einer Skizze.
Die Deckenöffnung muss so kalkuliert und entworfen werden, dass sie entsprechend der DIN für eine Kopffreiheit von mindestens 2 Metern sorgt.
Berechnet die An- und Austritte so, dass sich ein Treppenschutzgitter anbringen lässt.
Berücksichtigt mögliche Türen in der Nähe der Treppe. Lasst genug Raum direkt vor dem Antritt und nach dem Austritt. Liegen Türen und Treppe zu dicht beieinander, kann es zu unbequemen oder gar gefährlichen Situationen kommen.